Bevor Sie den BSCW-Server nutzen, stellen Sie bitte bei Ihrem Browser die richtige Konfiguration ein: der Browser muss eine Seite jedesmal beim BSCW überprüfen, bevor er sie aus dem Cache (temporärer Speicher) benutzt.
Bitte beachten Sie, dass die Prozedur, diese Einstellung zu setzen, von der jeweiligen Version Ihres Browsers abhängt.
Wenn Sie den MS Internet Explorer 5 benutzen, sollten Sie die Eigenschaft
abschalten, da der IE5 sonst wenig sinnvolle Fehlermeldungen zeigt.
Stellen Sie sicher, dass die Uhr an Ihrem Rechner richtig eingestellt ist. Anderfalls kann es zu Problemen bei der Synchronisation zwischen dem BSCW-Server und der Seiten in Ihrem lokalen Cache kommen.
Wenn Sie die mit JavaScript oder ActiveX erweiterte Benutzeroberfläche (s. Abschnitt 4.2.2) nutzen wollen, müssen Sie Ihren Web Browser so konfigurieren, dass JavaScript bzw. ActiveX interpretiert werden.
Für die JavaScript-Erweiterung müssen Sie Ihren Browser außerdem so einstellen, dass Cookies akzeptiert werden.
Wenn Sie die als Java-Applets realisierten Erweiterungen
nutzen wollen, müssen Sie Ihren Web Browser so konfigurieren, dass JavaScript interpretiert und lokal installierte Java Applets ausgeführt werden.
Wenn Sie mit den anderen Mitgliedern Ihrer Arbeitsbereiche Dokumente in proprietären Formaten (z. B. WordPerfect, Excel, Photoshop etc.) austauschen wollen, sollten Sie Ihren Browser so konfigurieren, dass er die MIME Typen (standardisierte Kennungen für Dateiformate im Internet), mit denen BSCW diese Dateien an Ihren lokalen Rechner übermittelt, einer von Ihnen gewünschten Aktion zuordnet, z. B., dass er ein geeignetes Programm aufruft und es veranlasst, die gerade übermittelte Datei zu öffnen und anzuzeigen.
Wenn Sie häufig mit einem bestimmten Programm proprietäre Dateien in einem Arbeitsbereich editieren, bieten speziell erweiterte MIME Typen zusätzlich Ansatzpunkte dafür, die [Bearbeiten] Aktion auf diese proprietären Dateien anzuwenden und geänderte Dateien automatisch in den Arbeitsbereich zurückzuübertragen (s. Abschnitt 3.4 und Abschnitt 4.2.7).